Lassen sich Umzugskosten steuerlich absetzen?
18 Okt 2011Ein Umzug kann ziemlich viel Geld kosten, vor allem dann, wenn Sie in einen weit entfernten Ort ziehen. Sparen können Sie, wenn Sie die Preise und Leistungen verschiedener Umzugsunternehmen im Internet vergleichen, und ihren Umzug genau planen. Einige Unternehmen verlangen Zuschläge für den Aufbau der Möbel, unabhängig, ob Regale oder Schränke. Bewahren Sie alle Rechnungen für Ihren Umzug auf, denn in verschiedenen Fällen können Sie die Umzugskosten steuerlich absetzen, vor allem, wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen müssen. Wir zeigen Ihnen, welche Kosten Sie steuerlich geltend machen können.
Das können Sie steuerlich absetzen
Müssen Sie aus beruflichen Gründen umziehen, können Sie nicht nur die Kosten für den Transport bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Alles, was Sie für den Umzug benötigen und was mit dem Umzug verbunden ist, können Sie steuerlich absetzen. Verpackung und Klebeband gehören dazu. Über den Umzugsservice im Internet können Sie Umzugskartons, Folie und Klebeband bestellen. Die Rechnung dafür reichen Sie mit der Steuererklärung ein. Müssen Sie Ihre Möbel erst zwischenlagern, können Sie die Kosten für den Lagerraum, den das Umzugsunternehmen zur Verfügung stellt, steuerlich absetzen.
Kosten für Pkw und Schönheitsreparaturen
Neben den Kosten für das Umzugsunternehmen können Sie Kosten für Fahrten mit Ihrem eigenen PKW absetzen. Ein Umzug ist mit vielen Ummeldungen, z.B. Telefon, Internet, Bankkonto, Strom usw., verbunden. Die Kosten für die Ummeldung können Sie steuerlich absetzen, ebenso wie die Ummeldung Ihres PKW. Müssen Sie an der neuen Wohnung Reparaturen oder Renovierungsarbeiten vornehmen, können Sie diese Kosten steuerlich geltend machen.
Ziehen Sie aus privaten Gründen um, können Sie nur die Kosten für die Möbelspedition als Werbungskosten steuerlich absetzen. Dafür können Sie pro Jahr einen Betrag von maximal 3.000,00 € absetzen.
Wann Sie Steuervorteile nutzen können
In den Genuss steuerlicher Vorteile kommen Sie, wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen müssen. Dies ist der Fall, wenn Ihr Arbeitgeber Sie innerhalb des Unternehmens versetzt und Sie eine Tätigkeit in einer weit entfernten Niederlassung aufnehmen müssen. Berufsanfänger können die Umzugskosten geltend machen, wenn sie ihre erste Stelle in einer entfernten Stadt annehmen. Ist Ihre Arbeitsstelle weit von Ihrem jetzigen Wohnort entfernt und Sie haben durch einen Umzug einen kürzeren Arbeitsweg, werden die Umzugskosten steuerlich anerkannt. Die Kosten für den Bezug oder die Aufgabe einer Zweitwohnung können Sie steuerlich absetzen, wenn dies aus beruflichen Gründen erforderlich ist.
Bild: panthermedia.net Kirsty Pargeter
Tags: Steuererklärung, Umzug, Werbungskosten


